Informationen zur Bewerbung
Die Bewerbungsfrist für Bewerber aus EU-Staaten endet am 18. Juni 2020.
Die Bewerbungsfrist für Bewerber aus Drittstaaten endet am 11. Mai 2020.
Die Studierenden bewerben sich an der Universität ihrer Wahl, die im Falle der Zulassung zukünftig ihre Heimatuniversität ist.
Um sich an der Universität Luxemburg als Heimatuniversität zu bewerben, hier klicken.
Um sich an der Université de Lorraine als Heimatuniversität zu bewerben, hier klicken. Bewerber aus Drittstaaten müssen sich über das Campus France-Portal in ihrem Heimatland bewerben.
Um sich an der Universität des Saarlandes als Heimatuniversität zu bewerben, hier klicken.
Hinweis für Bewerber aus Drittstaaten:
Bitte beachten Sie, dass aktuell in den EU-Mitgliedstaaten im Moment die Richtlinie (EU) 2016/801, welche die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigkeiten zum Zweck des Studiums regelt, implementiert wird. Informieren Sie sich deshalb über die aktuellen Regelungen, z.B. für Visa und Einschreibegebühren, bevor Sie sich für eine Heimatuniversität entscheiden:
Informationen für Luxemburg und die Universität Luxemburg finden Sie hier.
Informationen für Frankreich und die Université de Lorraine finden Sie hier.
Informationen für Deutschland und die Universität des Saarlandes finden Sie hier.
Bewerber, die zum Studium zugelassen werden, schreiben sich an ihrer Heimatuniversität ein. Dabei sind stets die Einschreibefristen der gewählten Heimatuniversitäten zu berücksichtigen. Parallel erfolgt die vereinfachte Immatrikulation an allen anderen Partneruniversitäten. Semesterbeiträge werden nur von der Heimatuniversität erhoben.
Das Studium beginnt jeweils im September. Das Einführungsmodul beinhaltet zwei verpflichtende Wochenendtermine: das Einführungsseminar (03./04. September 2020) und die 2-tägige Exkursion (07./08. September 2020).