Forschung

Sowohl zur Wahrnehmung seiner Forschungsaufgabe als auch im Interesse der Aktualisierung des Lehrangebots ist der Lehrstuhl für Öffentliches Recht bestrebt, die thematischen Schwerpunktbereiche der zum Leistungsangebot gehörenden Rechtsmaterien zum Gegenstand von Forschungsprojekten zu machen.
Dabei handelt es sich zum Teil um interdisziplinäre Forschungsvorhaben, die mit Drittmitteln für Doktoranden verbunden sind.
Um auch die Praxisrelevanz der Forschung zu gewährleisten, werden zum einen ständig Fallkonstellationen aus der Praxis aufgegriffen, für die gutachterliche Stellungnahmen abgegeben werden, zum anderen erfolgt eine praxisorientierte Kooperation mit Städten und Gemeinden, Gewerbe- und Industrieunternehmen sowie Wohnungsbau- und Stadtentwicklungsgesellschaften.
Der Lehrstuhlinhaber ist zudem als Richter am Oberlandesgericht mit zum Teil ungeklärten, umstrittenen oder nicht abschließend geklärten baurechtlichen Themenfeldern des Zivil- und Öffentlichen Rechts befasst.

Gegenstand

Im Bereich der rechtlichen Grundlagen sind die Forschungsinteressen auf staats- und verwaltungsrechtliche, auf verwaltungsprozessuale und verwaltungsverfahrensrechtliche Themenfelder gerichtet. Außerdem werden Schnittstellen zwischen nationalem und europäischem Recht erforscht. In diesem Zusammenhang besteht großes Interesse an der Ausweitung der nationalen und internationalen sowie interdisziplinären Kooperation in den genannten Forschungsbereichen.
Die speziellen Forschungsfelder des Lehrstuhls lassen sich in zwei Schwerpunktbereiche einteilen, die exemplarisch folgende Themenkomplexe beinhalten:

Forschungsschwerpunkte Bau- und Planungsrecht

  • Kontrollmaßstäbe und Gestaltungsanforderungen bezüglich städtebaulicher Verträge (insbesondere Verträge mit Vorhabenträgern, Sanierungs- und Entwicklungsträgern, Folgelastenverträge, Erschließungsverträge)
  • Aufstellung rechtsgültiger Bauleitpläne und Heilung rechtsfehlerhafter Bauleitpläne unter Berücksichtigung immissions-, natur-, landschafts- und denkmalsschutzrechtlicher Anforderungen
  • Problemfelder im Zusammenhang mit der Wiedernutzung brachliegender Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Militärflächen
  • Rechtliche Beurteilung der Auswirkungen von Anforderungen des Umweltschutzes auf die Errichtung von baulichen Anlagen für Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Sport und Erholung
  • Rechts- und Fachfragen des Verhältnisses der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung zur Landschafts- und Grünordnungsplanung
  • Computergestützte Bauleitplanung
  • Abgabenrechtliche Probleme bei Erschließungs-, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
  • Berücksichtigung stadtökologischer Forderungen in der Bebauungsplanung und die Zulässigkeit von Vorhaben, insbesondere unter Berücksichtigung der Umweltbelange
  • Problemfelder im Zusammenhang mit der Baureifmachung ostdeutscher Grundstücke
  • Vertrags-, Haftungs- und Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure
  • Öffentliche Auftragsvergabe von Bauleistungen und Dienstleistungsaufträgen
  • Rechtsvergleichende Untersuchungen auf dem Feld des Bau- und Planungsrechts
  • Europäisches Recht im Bereich des Bau- und Planungswesens sowie der Raumordnung

Forschungsschwerpunkte Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • Umweltrechtliche Verträge (insbesondere Sanierungs- und Altlastenverträge)
  • Planungsrelevante Aspekte des Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrechts
  • Problemfelder der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung
  • Schnittstellen zwischen Wirtschaftsförderung und Umweltschutz
  • Gewerbe- und Industrieansiedlung
  • Abfall- und Bodenschutzrecht
  • Problemfelder im Zusammenhang mit der Privatisierung (Öffentlich-rechtliche Bindungen von Eigengesellschaften und gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen)
  • Grundlagen des europäischen Umweltschutz- und Wirtschaftsverwaltungsrechts